Steuer Deutschland
Für meine deutschen Vertragspartner möchte ich darauf hinweisen, dass es durch
das Jahressteuergesetz 2009 eine eindeutige Rechtslage
gibt.
In meinen Verträgen mit den Veranstaltern sind alle Steuern inkludiert,
vor allem die Ausländersteuer nach § 50 a. Von der Umsatzsteuer sind wir
befreit.
Dabei ist es für das Verständnis der Finanzämter wichtig zu wissen, dass
meine Tourneen nur zum Zwecke einer Tournee produziert werden
und sich darum auch ausschließlich über diese Tournee
amortisieren. Daraus folgt, dass alle Produktionskosten/Honorare und
Transportkosten unmittelbare
Kosten sind, die abgesetzt werden können. Tournee Theater
Thomas Stroux GmbH führt bei jeder Produktion eine Kostenaufstellung mit sich
(wird auch online gestellt), die der Veranstalter beim Finanzamt zusammen mit
der entsprechenden Steueranmeldung geltend macht. Bei dieser
Besteuerung auf der 1.
Ebene hat das Tournee Theater Thomas Stroux GmbH den
jeweils gültigen Körperschaftssteuersatz vom Gewinn zu zahlen
– wie jedes deutsche Unternehmen auch. Ein solcher steuerpflichtiger
Gewinn ist im Normalfall nur sehr gering.
Die Ausländersteuer aller dazu verpflichteten Kollegen
(Besteuerung auf der 2.
Ebene) wird vom Tournee Theater Thomas Stroux GmbH bei der 1.
deutschen Stadt im jeweiligen Kalenderjahr / Quartal für alle weiteren Städte
in diesem Kalenderjahr angemeldet und entrichtet.
Sollte aber ein Finanzamt – unerwartet und möglicherweise aus Unkenntnis – den
Steuersatz auf die gesamte Vertragssumme anwenden wollen, so bitte ich uns
bereits vor der Steueranmeldung zu informieren (dieser Steuersatz ist seit
1.1.2008 15 Prozent + Soli).
Darüber hinaus enthalten unsere Verträge immer eine
Sicherstellungsklausel, die die deutschen Veranstalter auch im
Falle ungerechtfertigter Forderungen eines Finanzamtes schützt. In der Folge
übernimmt DER GRÜNE WAGEN alle Verhandlungen mit dem jeweiligen
Finanzamt.
Es können also dem Veranstalter weder zusätzliche Kosten, noch
zusätzliche Arbeit entstehen!
Diese Vorgangsweise wurde vom
Justiziar der INTHEGA, Ulrich Poser, in rechtlicher Hinsicht geprüft und
grundsätzlich für richtig befunden. RA Poser steht allen INTHEGA-Mitgliedern
bei Fragen gern zur Verfügung.